Fachwissen · Gebäude und Regulierung

GEIG und Ladeinfrastruktur: Pflichten als Projektsignal richtig einordnen.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz definiert Anforderungen an Ladepunkte und vorbereitende Leitungsinfrastruktur. Für den Objektvertrieb ist es ein Anlass zur Prüfung – kein automatischer Auftrag und keine vollständige Systemplanung.

01 · Einordnung

Das GEIG regelt Mindestanforderungen an Gebäude und Stellplätze.

Das GEIG unterscheidet Wohn- und Nichtwohngebäude, Neubau, größere Renovierung, Bestand, gemischte Nutzung und Quartierslösungen. Es betrifft sowohl fertig installierte Ladepunkte als auch vorbereitende Leitungsinfrastruktur.

Die amtliche Fassung wurde zuletzt im Juli 2026 geändert. Für jede konkrete Anwendung müssen deshalb aktuelle Fassung, Gebäudetyp, Stellplatzlage, Eigentum, Renovierungsumfang und mögliche Ausnahmen geprüft werden.

Hinweis: Diese Seite ist eine fachliche Markt- und Projekteinschätzung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, zuständige Stellen und die Prüfung des konkreten Vorhabens.

02 · Neubau

Wohn- und Nichtwohngebäude folgen unterschiedlichen Mindestanforderungen.

Nach der aktuellen amtlichen Fassung verlangt § 6 bei neu zu errichtenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen Leitungsinfrastruktur an jedem Stellplatz. § 7 verlangt bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen Leitungsinfrastruktur an mindestens jedem dritten Stellplatz und zusätzlich mindestens einen Ladepunkt.

Diese Schwellen zeigen einen gesetzlichen Mindestanlass. Das tatsächliche Projekt kann aufgrund von Nutzerbedarf, Flotte, Zertifizierung, Vermietungsstrategie oder Betreiberziel deutlich weiter gehen.

03 · Bestand

Renovierung und bestehende Nichtwohngebäude bilden eigene Fälle.

Bei größeren Renovierungen bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen greifen Anforderungen, wenn Parkplatz oder elektrische Infrastruktur von der Renovierung umfasst sind. Für entsprechende Nichtwohngebäude verlangt § 9 Leitungsinfrastruktur an mindestens jedem fünften Stellplatz und mindestens einen Ladepunkt.

§ 10 adressiert bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen. Die Norm enthält zudem Möglichkeiten zur gebündelten Erfüllung über mehrere Liegenschaften, wenn eine entsprechende Planung zugrunde liegt. Der konkrete Wortlaut und seine Anwendung müssen aktuell geprüft werden.

04 · Quartier

Gemeinsame Infrastruktur kann über Gebäudegrenzen hinweg geplant werden.

§ 12 ermöglicht Vereinbarungen zwischen räumlich zusammenhängenden Gebäuden über gemeinsame Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte. Auch Energieversorgungsunternehmen können beteiligt werden. Damit wird das Quartier zu einem eigenen technischen und organisatorischen Projekttyp.

Für Hersteller entstehen dadurch Chancen an gemeinsamen Netz-, Steuerungs-, Abrechnungs- und Betreiberlösungen. Zugleich muss geklärt werden, welche Gebäude, Eigentümer und Stellplätze tatsächlich Teil der Vereinbarung sind.

05 · Objektvertrieb

Eine Pflicht belegt Bedarf – aber nicht Produkt, Menge oder offenen Auftrag.

Das GEIG kann einen Rechercheanlass liefern, wenn Neubau, Renovierung oder großer Bestand die gesetzlichen Schwellen berührt. Es belegt jedoch weder freiwillige Mehranforderungen noch Netzanschluss, Betreiber, Fabrikat, Vergabeweg oder aktuellen Beschaffungsstatus.

EAQOR verbindet den regulatorischen Anlass deshalb mit Projektphase, Stellplatz- und Nutzungskonzept, Elektroplanung und beteiligten Organisationen. Erst daraus entsteht eine qualifizierte Opportunity.

  • aktuellen Gesetzesstand und Gebäudefall bestimmen
  • Stellplätze innerhalb oder angrenzend richtig zuordnen
  • Renovierungsumfang und Ausnahmen prüfen
  • Mindestpflicht von freiwilligem Ausbau trennen
  • Planungs- und Vergabestatus separat belegen

Quellen · Weiterführend

Primärquellen und fachliche Orientierung.

Die verlinkten Stellen dienen der fachlichen Einordnung. Projektbezogene Aussagen brauchen stets einen eigenen, aktuellen Quellencheck.

FAQ

Häufige Fragen.

Gilt das GEIG für jedes Gebäude?

Nein. Anwendung und Pflichten hängen unter anderem von Wohn- oder Nichtwohnnutzung, Neubau oder Renovierung, Stellplatzzahl, Lage der Stellplätze, Eigentum und Ausnahmen ab.

Ist ein GEIG-Fall automatisch ein Vertriebslead?

Nein. Das Gesetz kann einen Bedarf auslösen, belegt aber noch keine offene Beschaffung, konkrete Ladepunktzahl, Anschlusslösung oder Herstellerentscheidung.

Warum muss die aktuelle Fassung erneut geprüft werden?

Regelungen können geändert werden und ihre Anwendung hängt vom konkreten Vorhaben ab. Vor einer fachlichen oder rechtlichen Entscheidung muss immer der aktuelle amtliche Text herangezogen werden.

Nächster Schritt

Welche Ladeinfrastruktur-Projekte passen zu Ihrem Angebot?

EAQOR übersetzt Ladeleistung, Standorttyp, Betreiberlogik, technische Schnittstellen und Einflussfenster in ein belastbares Research-Profil.

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